Apartment am Landschaftsschutzgebiet Kiel-Russee

Impressum

laut §5 Telemediengesetz und §55 Rundfunk-Staatsvertrag

siehe auch "Datenschutz"

 

Oliver Nickel

Vorder Bramberg 22, 24111 Kiel

Tel.: 0431-691483
urlaub (at) ferienwohnung-kiel.eu

Inhaltlich verantwortlich:

Oliver Nickel


AGB Ferienwohnung am Landschaftsschutzgebiet Kiel-Russee

Unterkunftsvermietung und/oder Reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in gängiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten!

Der befristete Mietvertrag (Gastaufnahmevertrag) kann in Textform (per Brief, Postkarte, Telefax, E-Mail) zustande kommen.

Die Unterkunft darf nur mit der Personenanzahl bewohnt werden, die in der Buchungsbestätigung genannt sind.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Der Gastaufnahmevertrag kann nicht einseitig, d. h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen, gegenseitigen Verpflichtungen:

a)    Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast bei NichtbereitstellungSchadenersatz zu leisten bzw. ein gleichwertiges Quartier zu besorgen.

b) Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die Zeit der Bereitstellung desQuartiers zu bezahlen. Der Gast haftet, wenn er das bestellte Quartier nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung (Ferienwohnung), ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt, zu bezahlen (§537 BGB). Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch.

c) Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an: 

1. Aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird!

2. Zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde!

Begründung: Da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung unerheblich.

d) Verpflichtung des Gastes ist es, bei Nichtinanspruchnahme des Quartiers den vereinbarten Preis für die gesamte Mietdauer zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

e) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruchgenommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Die Bezahlung der bestellten Unterkunft erfolgt entweder am Tag der Anreise vor Ort in bar oder vorab per Überweisung (Zahlungseingang spätestens Tag der Anreise.)

Ausschließlicher Gerichtsstand ist die LH Kiel.


Keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG (Kleinunternehmer)



Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.“                                                 

 

Hinweis:

Da Sie auch bei Nichtinanspruchnahme der Ferienwohnung, sollten wir die Wohnung in Ihrem gebuchten Zeitraum nicht anderweitig vermieten können, zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet sind, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung! Fragen Sie Ihren Versicherungsberater, er hilft Ihnen sicher gerne weiter.